Ausgewogenheit von Rechten und Pflichten

Unterschied von „dürfen“ und „müssen“.

Rechte: Erlaubnisse, das tun zu dürfen, was man tun möchte, oder das erhalten zu dürfen, was man bekommen möchte.

Verteilung von Rechten;

Erzeugt ein Bedürfnis / Wunsch bereits ein Recht? Was ist zu dessen Erfüllung notwendigerweise erforderlich? Wer übernimmt die Pflicht für diese Erfüllung? ->

     Lernziel ist die Entwicklung eines Gefühls für „das rechte Maß“.

Pflichten: Erforderliche Handlungen durchführen müssen.

Die Schülerinnen sollen allgemeine Werte und deren Sinn erkennen. Sie sollen sich aber auch dem Wert ihrer Verlässlichkeit und dem Wert Ihrer persönlichen Zusage verpflichtet fühlen.

Verteilung von Pflichten;

Kann ein blind eingeforderter Gehorsam bzgl. einer nicht verstehbaren Forderung bereits eine Pflicht bedeuten?

Gelebte Beispiele in der Schule für

„Gleiche Rechte für alle erzeugen auch gleiche Pflichten für alle.“:

Das Recht in Ruhe lernen zu können

erzeugt die Pflicht, die anderen in Ruhe lernen zu lassen;

Das Recht, die Pause in Ruhe genießen und sich erholen zu können

erzeugt die Pflicht, die anderen sich in der Pause in Ruhe erholen zu lassen;

In der vierten Schulstufe können eventuell Gegenüberstellungen erfolgen:

Zu viele Pflichten zuwenige Rechte -> Überlegungen mit Betrachtungen von Auswirkungen mit historischen Bezügen;

Zu viele Rechte zuwenige Pflichten -> dem Alter entsprechende Überlegungen von Auswirkungen;

     Das Lernziel besteht im Erkennen der Sinnhaftigkeit einer Ausgewogenheit von Rechten und Pflichten, weil dadurch eine Stabilität gewährleistet wird.